(Instituten) Das Merkmal der Dauerhaftigkeit des haftenden Eigenkapital s von Banken und damit von dessen Verlustteilnahme wird im KWG-Katalog aufsichtsrechtlicher Eigenkapitalformen berücksichtigt und ergibt sich zwangsläufig aus dem Verlustausgleichsprinzip des Eigenkapital s. Es werden daher bestimmte Finanzierungsmittel un...
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